Venenthrombose und Lungenembolie – wer ist besonders gefährdet?

 

 

Es gibt viele erworbene (d.h. im Laufe des Lebens auftretende) oder angeborene Risikofaktoren. Zu den wichtigsten erworbenen Risikofaktoren zählen Operationen und Verletzungen (vor allem an den Beinen). Bettlägerigkeit, Schwangerschaft und Wochenbett, Einnahme von Hormonen zur Schwangerschaftsverhütung oder zur Behandlung von Wechselbeschwerden, Krebserkrankungen oder Herzschwäche. Auch lange Reisen, vor allem Flugreisen können eine Thrombose auslösen. Das Risiko ist auch bei Personen mit Lupushemmstoff, erhöhtem Homozystein-Spiegel oder bei Personen, die bereits früher eine Venenthrombose oder Lungenembolie durchgemacht haben, erhöht.

 

Zu den angeborenen Risikofaktoren zählen die Faktor V-Leiden-Mutation, die G20210A Mutation im Faktor II-Gen, der Antithrombin-Mangel, der Protein C-Mangel oder der Protein S-Mangel.

 

Nach Operationen oder bei Verletzungen, die mit einem Gipsverband behandelt werden, werden diese PatientInnen routinemäßig mit einem blutverdünnendem Medikament (niedermolekulares Heparin) behandelt. Dieses Vorgehen führt zu einer beträchtlichen Senkung des Thromboserisikos. Trotzdem können Thrombosen gelegentlich auftreten.

 

Auch bei PatientInnen, die wegen einer schweren Erkrankung oder einer Lähmung bettlägerig sind, ist das Thromboserisiko hoch und kann durch ein blutverdünnendes Medikament gesenkt werden.

 

Hormonpräparate (Östrogene) zur Schwangerschaftsverhütung erhöhen das Thromboserisiko um das 4-fache. Hormonpräparate zur Behandlung der Wechselbeschwerden erhöhen das Thromboserisiko um das 2 bis 3-fache.

 

Die Reisethrombose ist durch das lange Sitzen mit abgewinkelten Beinen, aber – im Falle der Flugthrombose – auch durch verminderten Kabinendruck, Konsum von alkoholischen Getränken, geringe Luftfeuchtigkeit und Einnahme von Schlafmitteln bedingt. Verschiedene Gruppen von Reisenden mit unterschiedlichem Thromboserisiko wurden definiert. Dementsprechend ist auch die Vorbeugung individuell unterschiedlich in Allgemeinmaßnahmen (Bewegung, Vermeiden von alkoholischen Getränken, ausreichende Flüssigkeitszufuhr). Tragen von Kompressionsstrümpfen (Klasse II) oder der Verabreichung von niedermolekularem Heparin.

 

Lupushemmstoff:

 

Antiphospholipid Antikörper sind Eiweißkörper, die gegen körpereigene Strukturen (Gefäßoberfläche, Blutzellen) gerichtet sind und über Mechanismen, die noch nicht völlig erforscht sind, Thrombosen in Arterien und Venen hervorrufen können. Antiphospholipid Antikörper können auch Frühgeburten oder einen Mangel an Blutplättchen (Thrombozyten) bewirken.

 

Tumor und Thrombose:

 

Bereits seit ca. 150 Jahren ist bekannt, dass bösartige Erkrankungen oft mit Thrombosen einhergehen. Ca. 10 % aller Patienten, die eine Venenthrombose erleiden, haben gleichzeitig eine - meist noch nicht diagnostizierte - Krebserkrankung. Ca. 10 % aller Patienten mit Krebs erleiden im Verlaufe der Erkrankung eine Thrombose.

Die Behandlung der Venenthrombose bei Tumorpatienten bedarf großer Erfahrung, da unter der üblichen Therapie mit den Vitamin K-Antagonisten (Marcoumar, Sintrom) Blutungskomplikationen oder neuerliche Thrombosen (trotz zufriedenstellender Labortests) auftreten können.

Die Faktor V Leiden-Mutation wurde anfangs der 90er Jahre in der holländischen Stadt Leiden (daher der Name) entdeckt. Es ist die häufigste angeborene Veränderung in der Blutgerinnung (5-7 % der Bevölkerung, ca. 1/3 aller Patienten mit Venenthrombose). Personen mit der mischerbigen Form (heterotygoter Faktor V- Leiden) haben ein ca. 7-fach erhöhtes Thromboserisiko, die mit der reinerbigen Form (homozygoter Faktor V- Leiden) ein ca. 30-fach erhöhtes Risiko.

Die Einnahme der Pille erhöht das Thromboserisiko deutlich. Trotzdem muss bei Frauen mit Faktor V-Leiden nicht unbedingt von der Einnahme der Pille abgeraten werden.

Die G20210A Mutation im Gen des Gerinnungsfaktor II ist die zweithäufigste angeborene Veränderung der Blutgerinnung (ca 2 % der Bevölkerung, ca 15 % der Patienten mit Venenthrombose) in der mischerbigen Form erhöht diese Mutation das Thromboserisiko um das 2-fache.

Die Einnahme der Pille erhöht das Thromboserisiko deutlich. Trotzdem muss bei Frauen mit der G2021A Mutation nicht unbedingt von der Einnahme der Pille abgeraten werden.

Antithrombin, Protein C und Protein S sind im Blut vorkommende Eiweißstoffe, die den Ablauf der Blutgerinnung verlangsamen. Patienten mit deutlich verminderten Blutspiegeln dieser Substanzen haben daher eine Bereitschaft zu Venenthrombosen und Lungenembolien.